Bayrische Presseschau – Straubing – Antisemitische Ausschreitungen: Die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind hohe Rechtsgüter, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Sie sind aber kein Freibrief, um in Deutschland in aller Öffentlichkeit antisemitische Hetze zu betreiben, die Vernichtung des Staates Israel zu fordern und Terrororganisationen wie die Hamas zu verherrlichen.
Die Verschärfung des Strafrechts ist ein möglicher Hebel, um dagegen entschieden vorzugehen. Aber schon bei der Genehmigung der Demonstration kann der Staat den Veranstaltern die Grenzen der Freiheit aufzeigen, Fahnen von Terrororganisationen verbieten oder der Polizei das Recht zu geben, die Veranstaltung nicht nur zu beobachten, sondern schon beim Skandieren von antisemitischen Parolen einzuschreiten und die Kundgebung notfalls gewaltsam aufzulösen.
Die Botschaft des Rechtsstaates muss eindeutig und unmissverständlich sein: Die Versammlungsfreiheit endet, wenn sie sich gegen Menschen anderer Religionen und Kulturen richtet, die Menschenwürde verletzt, Gewalt verherrlicht oder gar das Existenzrecht eines Staates und seiner Einwohner infrage stellt.
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
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