Schwabach – Derzeit sind alle Trauerhallen auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Schwabach geschlossen. Bei Bestattungen handelt es sich um Veranstaltungen, welche gemäß der Allgemeinverfügung vom 16. März bis zum 19. April untersagt sind.
Für Erd- und Urnenbeisetzungen können jedoch unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden:
– Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Familienkreis, maximal 15 Personen.
– Die Bekanntgabe des Bestattungstermins muss unterbleiben.
– Mikrofone, Erdwurfschaufeln und Weihwassergaben etc. sind aus Hygienegründen nicht zulässig.
– Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
– Eine kurze Trauerfeier ist unter dem Pavillon am „Fluss der Zeit“ möglich.
Nachdem Trauerfeiern nur im engsten Familienkreis zulässig sind, werden Beisetzungstermine im Friedhofsaushang nicht mehr veröffentlicht und auch telefonisch vom Friedhofsbüro nicht weitergegeben.
Das Friedhofsbüro ist derzeit für den Parteiverkehr geschlossen. Termine für Grabverkäufe oder sonstige unaufschiebbare Angelegenheiten können unter Telefon 09122 77097 oder E-Mail: friedhof@schwabach.de vereinbart werden.
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STADT SCHWABACH
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91126 Schwabach