Amberg – Urlaubszeit ist Reisezeit. Daher empfiehlt das Einwohneramt der Stadt Amberg, sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise zu vergewissern, ob Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass noch gültig sind oder neu ausgestellt werden müssen. Personalausweis und Reisepass werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dabei kann es zu einer Wartezeit von bis zu drei bis vier Wochen kommen.
Um die Urlaubsreise nicht stornieren zu müssen, ist es dann oft nicht zu vermeiden, einen Expressreisepass (Fertigstellung innerhalb von 3 Werktagen) oder, falls auch dies aus Zeitgründen nicht mehr ausreicht, einen vorläufigen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. Das ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wird erst ab Freitagmittag kurz vor Abreise am Wochenende bemerkt, dass gültiger Reisepass oder Personalausweis fehlen, gibt es fast keine Möglichkeit mehr, ein Ersatzdokument zu erhalten. Es sollte daher vor jeder Urlaubsreise ins Ausland rechtzeitig geprüft werden, welche Ausweisdokumente benötigt werden, ob diese vorhanden und auch noch ausreichend gültig sind.
Seit 2012 sind aufgrund europäischer Vorgaben Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen nun alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland, auch in benachbarte EU-Länder, über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Einwohneramt empfiehlt betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweis zur Verfügung. Kinder benötigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres selbst einen Kinderreisepass oder Reisepass. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres wird auf jeden Fall ein Personalausweis oder Reisepass notwendig.
Welche Unterlagen für die Beantragung der jeweiligen Ausweisdokumente nötig sind, kann beim Einwohneramt der Stadt Amberg, Hallplatz 4, 92224 Amberg, Telefon 10-333 erfragt bzw. auf der Homepage der Stadt Amberg unter http://www.amberg.de/rathaus/checklisten/ nachgelesen werden. Der Kinderreisepass wird im Gegensatz zu Personalausweis und Reisepass direkt im Amt ausgestellt und kann in der Regel noch am gleichen Tag mitgenommen werden. Bei der Beantragung aller Ausweisdokumente ist das persönliche Erscheinen der Kinder, auch Babys und Kleinkinder, zwingend erforderlich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten bietet das Einwohneramt den Service der Online-Terminreservierung an. Unter http://www.amberg.de/rathaus/online-angebot/ewo/wartezeiten/ können bequem von Zuhause aus für alle Behördengänge, die beim Einwohneramt erledigt werden müssen, Termine vereinbart werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin. Hinsichtlich der Gültigkeit von Kinderreisepässen für die Einreise in die USA ist das Internetangebot des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Zusätzlich ermöglicht das Einwohneramt der Stadt Amberg seinen Bürgerinnen und Bürgern unter der Rubrik „Mit der Maus ins Rathaus“ zahlreiche Behördengänge 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen in der Woche bequem und unkompliziert von zu Hause aus zu erledigen – per Internet. Unter http://www.amberg.de/rathaus/online-angebot/ kann beispielsweise der Bearbeitungsstand des beauftragten Passes abgefragt, eine Übermittlungssperre beantragt oder ein Führungszeugnis angefordert werden. Auch ein entsprechendes Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung, mit der der Wohnungsgeber bzw. der Wohnungseigentümer den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen muss und die seit 1. November 2015 bei der Anmeldung im Einwohneramt vorzulegen ist, steht neben weiteren wichtigen Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz auf der Homepage der Stadt zum Download bereit.
Aktuell stehen über 30 verschiedene Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Das Ausfüllen der elektronischen Formulare ist simpel, denn eine Dialogfunktion hilft dabei. Fallen Gebühren an, werden diese praktisch und sicher per Lastschrift bezahlt. Nicht ausnahmslos alle Behördengänge können per Mausklick erledigt werden. Aufgrund rechtlicher Vorschriften ist es teilweise noch erforderlich, persönlich zur Unterschrift im Einwohneramt zu erscheinen. Hier besteht aber überwiegend die Möglichkeit, seine Daten vorab online selbst zu erfassen und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Nach Prüfung durch den Sachbearbeiter können die per Internet übermittelten Daten dann direkt in den PC übernommen werden. Diese verkürzt die tatsächliche Warte- und Bearbeitungszeit in der Verwaltung erheblich.
(grt)
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Text: Stadt Amberg