Amberg – Vormerkung für Corona-Impfungen ab sofort möglich: Menschen in der höchsten Prioritätenstufe können sich online registrieren

Impfstoffe müssen kurzfristig verimpft werden.

Franken-Bayern-Info-Stadt-News-Amberg-Amberg – Der Kreisverband Amberg-Sulzbach des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), der die beiden Impfzentren in Amberg und Sulzbach-Rosenberg betreibt, teilt mit, dass ab sofort für Menschen in der höchsten Prioritätsstufe (§ 2 Corona-Impfverordnung) Vormerkungen für eine mögliche Impfung angenommen werden. Die Registrierung ist online unter folgendem Link möglich: https://lamapoll.de/vormerkung-impftermin-amberg-sulzbach/. Eine Eintragung durch einen Anruf oder eine E-Mail ist leider nicht möglich.

Die Erfahrungen der ersten Impftage zeigen, dass aus unterschiedlichen Gründen immer wieder geringe Impfstoffmengen an die Impfzentren zurückgehen, die kurzfristig verimpft werden müssen, da sie ansonsten verfallen würden. Aus diesem Grund wird ab sofort eine Vormerkliste geführt. Wenn Impfstoffdosen verfügbar sind, werden Personen auf dieser Liste mit sehr geringem, oft weniger als einem Tag, zeitlichem Vorlauf angerufen. Sobald eine reguläre Anmeldung für Impftermine möglich ist, wird die Vormerkliste wieder geschlossen.

Folgende Personenkreise können sich eintragen:

1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,97 von 5 Sternen 145 Bewertungen auf ProvenExpert.com