ARZBERG, LKR. WUNSIEDEL – Mit einem uneinsichtigen und beratungsresistenten Verkehrsteilnehmer hatten es am Mittwoch die Schleierfahnder aus Selb zu tun.
Bei der Kontrolle durch die Fahndungsspezialisten legte der 56-jährige Autofahrer aus Fürth einen tschechischen Führerschein mit eingetragenem deutschem Wohnsitz vor.
Erste Ermittlungen ergaben, dass ihm die Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde bereits im Jahr 2012 aberkannt wurde und der tschechische Führerschein somit keine Gültigkeit hat.
Nach unzähligen Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis seit dieser Zeit wurde er zuletzt bei einem Verkehrsunfall Ende November in Fürth ohne Führerschein erwischt.
Im hier vorliegenden Fall muss sich nicht nur der Autofahrer, sondern auch der 48-jährige Fahrzeughalter verantworten, der seinen Wagen zur Verfügung stellte, ohne sich zu vergewissern, ob der Nutzer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
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Bayrische Polizei