Landkreis Bamberg – Der Freistaat Bayern hat im Mai ein „Landespflegegeld“ in Höhe von jährlich 1.000 Euro eingeführt, das Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern in Anspruch nehmen können.
Das Landespflegegeld ist eine neue Leistung, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt wird. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Das Landespflegegeld kann ab sofort beantragt werden, Antragsfrist ist der 31.12.2018.
Das Antragsformular ist in der Infothek des Landratsamts erhältlich und steht zum Download bereit unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp
Weitere Informationen finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de.
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Landratsamt Bamberg