Bayern – Ministerin Huml: Mit Abstand weiter durch die Krise – Bayerns Gesundheitsministerin zu den seit Montag geltenden Corona-Erleichterungen

Bayern24-Franken-Tageblatt - Nachrichten Aktuell -.jpgBayern – Am Montag sind in Bayern weitere Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft getreten.

Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml in München hingewiesen. So gilt nun zum Beispiel, dass die Gastronomie im Außenbereich (zum Beispiel Biergärten) bis 20.00 Uhr öffnen kann. Ab dem 25. Mai 2020 können Speisegaststätten im Innenbereich bis 22.00 Uhr öffnen.

Huml unterstrich: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern zu entwickeln. Dieses sieht unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes überall dort vor, wo der Mindestabstand zwingend nicht eingehalten werden kann. Hinzu kommen Lüftungs- und Reinigungspläne sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung für den Fall, dass eine Infektion auftritt.“

Die Ministerin rief zugleich dazu auf, sich grundsätzlich an das Mindestabstandsgebot zu anderen Personen zu halten. Huml betonte: „Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden. Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“

Die Ministerin ergänzte: „Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ist wichtig, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Dafür kann eine Alltagsmaske oder ein Schal vor Mund und Nase in bestimmten Situationen ein zusätzlicher Baustein sein.“

Huml erläuterte: „Auch wenn die Corona-Lage derzeit erfreulich stabil ist, müssen wir die Entwicklung der kommenden Tage genau im Auge behalten. Denn erst dann können sich die Auswirkungen der vor zwei Wochen in Kraft getretenen ersten Erleichterungen zeigen. Unser Ziel bleibt, Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Gleichzeitig gilt es, dass angesichts der gesellschaftlichen Erleichterungen mit der gebotenen Vorsicht agiert wird. Jeder Schritt muss fortwährend und unter Beachtung des Infektionsgeschehens abgewogen werden.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Bislang hat das konsequente und verantwortungsvolle Handeln unserer Bürgerinnen und Bürger dazu beigetragen, dass wir positive Entwicklungen sehen konnten. Vielen Dank dafür an alle! Das darf jetzt nicht durch unüberlegtes Handeln aufs Spiel gesetzt werden.“

Neu ist bereits seit Samstag auch, dass sich Einreisende aus EU- und Schengen-Staaten sowie aus Großbritannien nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben müssen. Die Ministerin ergänzte: „Bayern hat seine Verordnung entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarungen geändert. Klar ist aber: Wir werden auch die Entwicklung in den anderen EU-Ländern genau beobachten. Sollte sich dort das Infektionsgeschehen negativ verändern, muss die Aufhebung der häuslichen Quarantäne nach Einreise wieder zurückgenommen werden.“

Die wichtigsten Fragen und Antworten sowie weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/bayern-plan_corona-krise_und_wirtschaft.pdf
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Link zum Hygienekonzept Gastronomie: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-05-15_Hygienekonzept_Gastronomie.pdf
Link zur Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-273/

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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