Bis zu 2.000 Euro pro Verein als Ersatz von Einnahmeausfällen.
Bayern / München – Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie beispielsweise Trachten- und Heimatvereine sowie Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsgesellschaften, gestalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Vermittlung im Freistaat mit.
Durch ihre verschiedenen, von bürgerschaftlichem Engagement getragenen Aktivitäten, insbesondere auch in der Jugendarbeit, wirken sie identitätsstiftend und generationenverbindend. Sie sind ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen und Festen fehlt jedoch vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen – diese werden zur Finanzierung des Vereinsbetriebs benötigt. Mit dem Hilfsprogramm will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.
Dazu gewährt der Freistaat Bayern – soweit keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten bestehen – einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50% der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten bis zu 2.000 Euro pro Verein. Die Unterstützung können insbesondere Vereine in Anspruch nehmen, die Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform sind. Das Gesamtvolumen des Hilfsprogramms beläuft sich auf 5 Millionen Euro.
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Bayrische Staatskanzlei