Zum Beginn der Gartensaison: Umweltamt macht auf die Regeln der Baumschutzverordnung aufmerksam.
BAYREUTH – Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm der Beginn der diesjährigen Gartensaison. Vor diesem Hintergrund macht das städtische Amt für Umweltschutz auf die Regelungen der städtischen Baumschutzverordnung aufmerksam. Mit ihr soll der Bestand an großen Laubbäumen im Stadtgebiet geschützt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Nicht geschützt sind einstämmige Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimeter und mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang aufweist – jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden. Sie dürfen ebenso ohne Genehmigung gefällt werden, wie Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Gingkos), Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobst- und Walnussbäumen).
Unabhängig hiervon ist das Fällen von Bäumen, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, und von Hecken, lebenden Zäunen oder Gebüsch auch im Garten nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für einen Rückschnitt bis auf bodennahe Höhe (sogenanntes „Auf den Stock setzen“). Nur in begründeten Einzelfällen können hier Befreiungen erteilt werden.
Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Sie muss schriftlich beantragt werden. Den vollständigen Text der Baumschutzverordnung und die Antragsformulare sind beim Amt für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldlatz 13, erhältlich. Sie stehen außerdem auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung.
Das Umweltamt weist ferner darauf hin, dass die Entscheidung über einen Fällantrag aufgrund der einzuholenden fachlichen Stellungnahmen geraume Zeit in Anspruch nimmt. Anträge sollten daher rechtzeitig von der beabsichtigten Fällung gestellt werden.
Für weitere Auskünfte und Erläuterungen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 410 oder 413, Telefon 0921 251368 oder 251388, zur Verfügung.
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Stadt Bayreuth