Bayreuth – Umwelt: Hunde dürfen in städtischen Grünanlagen nur an der Leine geführt werden

Stadt weist auf die Vorgaben der Grünanlagensatzung hin.

BAYREUTH – Bei der Stadtverwaltung gehen immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung über nicht angeleinte Hunde auf Wiesen, Parkanlagen und Kinderspielplätzen, über Hunderaufereien sowie Verunreinigungen durch Hundekot ein. Das Rathaus macht vor diesem Hintergrund auf die Regelungen der Grünanlagensatzung der Stadt Bayreuth aufmerksam.

In Grün- und Spielanlagen müssen Hunde so geführt werden, dass insbesondere Kinder, Jogger, Radfahrer und andere Hundehalter nicht gefährdet oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt werden. Hunde dürfen in den Grünanlagen der Stadt nur an einer höchstens 1,50 Meter langen reißfesten Leine geführt werden. Die Person, die einen Hund führt, muss jederzeit in der Lage sein, das Tier unter Kontrolle zu halten. Die Grünanlagensatzung der Stadt steht im Internet auf www.bayreuth.de zum Download zur Verfügung. Vorsätzliche Verstöße können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Allgemeine Pflichten für Hundehalten

In diesem Zusammenhang weist die Stadt auf allgemeine Pflichten für Hundehalter hin: Wer seinen Hund freilaufen lässt, muss jederzeit in der Lage sein, durch Befehle oder Zeichen auf seinen Hund ausreichend einzuwirken. Es ist die Pflicht eines jeden Hundeführers, seinen Vierbeiner so zu halten, dass dieser keine Angriffe auf andere Tiere oder gar Menschen ausführen kann oder zur Gefahr wird. Die Stadtverwaltung appelliert an Bayreuths Hundehalter, ihre Tiere speziell im Bereich von Schulen und Kindergärten an der Leine zu führen und hier besonders aufmerksam zu sein. Hundebesitzer haften stets für das Fehlverhalten ihres Hundes, selbst wenn sie kein Verschulden trifft. Hierbei ist es unerheblich, wer den Hund ausführt.

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Bei der Stadt gehen auch immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot ein. Die kostenlos zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel landen leider oftmals mit oder ohne Inhalt auf Gehsteigen und Wegerändern, in Sträuchern und Hecken oder auf Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer überall im Freien die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich beseitigen, in öffentlichen Abfalleimern oder über den eigenen Hausmüll entsorgen. Hundehalter und Hundeführer sind hierzu verpflichtet und müssen deshalb eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten mit sich führen, wenn sie mit ihrem Vierbeiner Gassi gehen.

Hundekot einfach liegen zu lassen, ist verboten. Dies gilt für Grünanlagen, Kinderspielplätze, für öffentlich gewidmete Straßen, Wege und Plätze sowie für die Verunreinigung von Privatflächen. Zum Schutz der Kinder ist es darüber hinaus verboten, Tiere jeglicher Art auf öffentlichen Spielanlagen auch nur mitzuführen. Zur Anzeige gebrachte Fälle werden von der Stadt konsequent verfolgt. Auch landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Zeit zwischen Saat und Ernte außerhalb vorhandener Wege nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Tierfreunde, sich ausreichend mit Entsorgungsbeuteln zu versorgen, die kostenlos bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, ausliegen. Sie sind zusätzlich auch beim Stadtbauhof zu haben. Die Stadt hat zudem an den Eingängen zu den Parkanlagen Röhrensee und Wilhelminenaue, vor allem aber an zum Ausführen der Tiere besonders geeigneten und beliebten Straßen und Wegen am Stadtrand Hundetoiletten aufgestellt. Hier können Hundekotbeutel entnommen und nach Gebrauch auch gleich wieder entsorgt werden.

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Stadt Bayreuth

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