Coburg – Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

Bayern24 - Franken-Tageblatt - Coburg -Coburg – Auch an Silvester haben Hobby-Feuerwerker keine Narrenfreiheit. Darauf weist das Ordnungsamt in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Handelsübliche „Silvesterraketen“, „Kracher“ und „Böller“ („Kategorie 2“) dürfen nur am 31.12. und 01.01. abgebrannt werden. Was viele nicht wissen: Nur Erwachsene dürfen diese Feuerwerkskörper abschießen.

Verboten sind Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern. Großer Abstand ist außerdem wichtig zu Tierhaltungen, Tankstellen, Scheunen, Ställen und allen leicht entzündlichen Stoffen.

Generell verboten bleiben übrigens auch an Silvester und Neujahr die „Himmelslaternen“, die ihr Brandrisiko unkontrolliert in die Ferne tragen.

Mit Nachdruck warnt das Ordnungsamt vor möglichen Brandgefahren durch Feuerwerk für die vielen historischen Coburger Gebäude wie zum Beispiel die Veste Coburg, das Schloss Ehrenburg, das Landestheater, das Naturkundemuseum, das Stadthaus und das Rathaus am Markt sowie das Zeughaus in der Herrngasse. „In deren Umkreis soll grundsätzlich jedes Feuerwerk unterbleiben!“ sagt Kai Holland, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes.

Die Polizei rät darüber hinaus dringend davon ab, Feuerwerk zu verwenden, das keine Zulassung in Deutschland besitzt. Häufig besitzen diese ungeprüften Feuerwerkskörper eine wesentlich höhere Sprengkraft, die ein erhebliches Verletzungsrisiko birgt.

Allerdings dürfen auch die gesundheitlichen Risiken für die Feuerwerker selbst bei zugelassenen Feuerwerksartikeln nicht unterschätzt werden. Insbesondere unter Alkoholeinfluss steigt die Unfallgefahr nochmals an. Die Palette möglicher Verletzungen reicht von Gehörschäden über verbrannte oder abgerissene Finger bis hin zu schwersten Augenverletzungen.

Wer gegen ein Abbrennverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld nach dem Sprengstoffgesetz, das im Extremfall bis zu 50.000 Euro betragen kann.

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Urheber: Stadt Coburg

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