Coburg – Wirtschaft: Die Corona-Krise setzt die Unternehmen und Betriebe auch in der Stadt Coburg einer existentiellen Belastungsprobe aus. Wegfallende Endabnehmer, wegbrechende Lieferketten und geschlossene Geschäfte führen in vielen Unternehmen zu massiven und damit existenzbedrohenden Liquiditätsproblemen.
Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern haben steuerliche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen gibt es die Möglichkeiten zur zinslosen Stundung von Steuerzahlungen und der schnellen unbürokratischen Anpassung von Steuervorauszahlungen. Die Stadt Coburg übernimmt die im Maßnahmenpaket für die Kommunen vorgeschlagenen Handlungshinweise, um auf diese Weise von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu entlasten und zu unterstützen.
Nichtsdestotrotz können die der Stadt Coburg regelmäßig von den Finanzämtern zugehenden Gewerbesteuermessbescheide nicht unbeachtet gelassen werden. „Diese sind zu bearbeiten und müssen somit auch an die Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden“, informiert Stadtkämmerin Regina Eberwein. Denn durch eine möglichst frühzeitige Festsetzung der Steuernachforderungen werde auch das Entstehen von Nachzahlungszinsen vermieden. Der gesetzliche Zinslauf für das Veranlagungsjahr 2018 beginnt bereits ab April 2020. Durch die zeitnahe Bearbeitung der vorliegenden Messbescheide können die zusätzlich belastenden Nachzahlungszinsen vermieden beziehungsweise weitestgehend geringgehalten werden. Daher wird den Gewerbesteuerbescheiden, die eine Nachforderung enthalten, ein Begleitschreiben der Stadt Coburg mit Hinweisen zur Unterstützung und zu Ansprechpartnern beigelegt.
Sollten gewerbesteuerzahlende Unternehmen von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein, können diese sich gerne mit der Stadtkämmerei in Verbindung setzen. Im Rahmen der Möglichkeiten können so geeignete Lösungen gefunden werden. Der E-Mail-Kontakt kann über steuerabteilung@coburg.de hergestellt werden.
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Stadt Coburg