Fürth – Verkehr: Die Stadt Fürth richtet auf Grund eines einstimmigen Beschlusses im Verkehrsausschuss eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer in der Kaiser- und Fuchsstraße, im Bereich zwischen der Schwabacher Straße und dem Fußgängerüberweg an der Dambacher Brücke, ein.
In diesen Straßenabschnitt fallen auch die dortige Kita mit Hort, die Zufahrt zum Eckart-Plaza bzw. Ämtergebäude Süd und die künftige Querung am Ende der Fahrradstraße in der Austraße. Die beeinträchtigten Sichtbeziehungen bei den Querungs- und Einfahrtsmöglichkeiten sowie die Kita mit direktem Zugang über die Kaiserstraße rechtfertigen die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung des Verkehrsaufkommens. Die Regelung tritt in Kürze in Kraft.
Der Streckenabschnitt der Fuchsstraße zwischen Dambacher Brücke und Untere Straße weist keinen Unfallschwerpunkt oder anderweitige Gefahrenlagen auf. Die Sichtbeziehungen sind durch den kurvigen Straßenverlauf nicht beeinträchtigt. Bebauungen oder sichteinschränkendes Begleitgrün sind ebenfalls nicht vorhanden. Für diesen Abschnitt wird die innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern beibehalten.
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Stadt Fürth