HÖCHBERG, LKR. WÜRZBURG – Ein Anrufer versprach einer Dame am Dienstagvormittag am Telefon einen Lottogewinn. Vorab sollte die Frau eine Gebühr mit Hilfe von Guthabenkarten eines Internetdienstanbieters zahlen. Die Kriminalpolizei Würzburg ermittelt und warnt erneut vor Betrügern am Telefon.
Gegen 10:00 Uhr erhielt die Seniorin den Anruf des Betrügers, der ihr einen Gewinn in Höhe von fast 30.000 Euro in Aussicht stellte. Das Geld sollte angeblich mit einem Geldtransportfahrzeug zu ihr gebracht werden. Dem Transportfahrer sollte die Dame dann eine Gebühr in Höhe von 1.000 Euro bezahlen und im Gegenzug ihren Gewinn erhalten. Diese Gebühr sollte in Form von Guthabenkarten eines Internetshops übergeben werden. Die Dame schenkte dem Anrufer Glauben und erwarb in einem Geschäft in der Nähe die entsprechenden Karten. Kurz darauf meldete sich der Anrufer erneut und bat zur Prüfung vorab um die Nummern der Gutscheine. Die Seniorin nannte ihm die gewünschten Nummern. Da sie im weiteren Verlauf nichts mehr von dem Anrufer hörte und dieser auch auf Rückrufe nicht reagierte, schöpfte sie Verdacht und verständigte die Polizei.
Die Kriminalpolizei Würzburg ermittelt nun gegen den unbekannten Täter und warnt zugleich vor dieser Masche des Betruges am Telefon. Die Verwendung der Gutscheincodes im Internet funktioniert ohne weitere Sicherheitsprüfungen. Die Eingabe der Nummern reicht aus, um die Guthabenkarte einlösen zu können. Die Gutscheine können auch nicht gesperrt oder das Guthaben zurückgebucht werden. Der Seniorin in Höchberg entstand so ein finanzieller Schaden in Höhe von 1.000 Euro.
Dieser und weitere Fälle in der Vergangenheit zeigen, dass Betrüger nach wie vor versuchen, mit Hilfe von Telefonanrufen Bargeld zu erbeuten. Gehen Sie keinesfalls auf derartige, telefonischen Forderungen ein und beenden Sie das Gespräch. Geben Sie keine vertraulichen Daten, Kontonummern oder Adressen am Telefon preis. Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertgegenstände an Unbekannte. Notieren sie sich die übertragene Telefonnummer des Anrufers und wenden Sie sich an die Polizei.