Klagenfurth / Österreich – SPÖ Kärnten: Was Frauen verdienen? Gerechte Löhne!

Blatnik: Männer und Frauen sollen für die gleiche Arbeit gleich gut bezahlt werden – wir wollen echte Lohngerechtigkeit nach isländischem Vorbild

Franken-Bayern-Info-News-Österreich-Aktuell-Klagenfurt / Österreich – Frauen verdienen in Österreich für die gleiche Arbeit im Schnitt um 20 Prozent weniger als Männer. Die ungerechtfertigte Unterbezahlung ist heute in vielen Unternehmen Praxis. Nach dem Arbeitsleben erhalten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer bekommen, und sind besonders oft von Altersarmut betroffen. Die SPÖ will die ungerechte Lohnschere schließen und schlägt ein neues Modell für Lohngerechtigkeit vor. Vorbild dafür ist Island, wo Unternehmen verpflichtet sind, die faire Bezahlung von Männern und Frauen zu dokumentieren. Bei Unterbezahlung sind Strafen fällig.

„Der Druck auf Arbeitnehmerinnen wird von Jahr zu Jahr größer. Mehr leisten, jeden Tag funktionieren – und trotzdem ist die Summe am Gehaltszettel kleiner als beim männlichen Kollegen. Für Österreichs Frauen ist diese ungerechtfertigte Unterbezahlung bittere Realität. Offen darüber reden ist dennoch ein Tabu. Aber Tatsche ist, die Lohnschere schließt sich viel zu langsam. Beim derzeitigen Tempo müssen Frauen bis 2050 auf Lohngleichheit in Österreich warten. So lange können wir nicht warten“, so SPÖ Kärnten Frauenvorsitzende Ana Blatnik.

Der Vergleich ist eindeutig: Ein Mann bekommt für eine Tätigkeit 12 Euro pro Stunde, für die eine Frau nur 9,60 Euro erhält. Österreich liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16 Prozent – im negativen Sinn.

„Island ist in Sachen Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen seit vielen Jahren Vorbild. Seit Jänner 2018 gilt in Island ein Gesetz, das es Unternehmen verbietet, Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit ungleich zu bezahlen – weltweit das erste dieser Art. Betroffene Frauen müssen nicht mehr nachforschen, ob sie schlechter bezahlt werden. Stattdessen müssen Unternehmen die faire Bezahlung dokumentieren. Wer schlechter zahlt, wird bestraft“, erläutert Blatnik.

Unternehmen ab 20 MitarbeiterInnen sollen einen Einkommensbericht vorlegen und so aktiv in die Pflicht genommen werden – Anknüpfungspunkt ist das Lohn- und Sozialdumpinggesetz. Um kleinere Unternehmen nicht zu überfordern, wird eine Übergangsfrist bis 2023 gewährt.

„In einem weiteren Schritt, wollen wir aber das Problem an der Wurzel packen: Gemeinsam mit Arbeitgeber- wie ArbeitnehmervertreterInnen wollen wir Kriterien für Entlohnungsschemas finden, die transparent darlegen, nach welchen Gesichtspunkten Einkommensunterschiede unterschiedlicher Tätigkeiten auf betrieblicher Ebene rechtfertigbar sind und wann eben auch nicht“, erklärt Frauenvorsitzende Blatnik und schließt: „Bis 2050 zu warten, damit sich die Lohnschere in 30 Jahren schließt, ist keine Option. Wir müssen jetzt handeln, damit Frauen endlich den gerechten Lohn erhalten, den sie verdienen.“

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