KNETZGAU / OT WESTHEIM – Größere Menge problematischer Abfall auf Feld verbrannt – Wasserschutzpolizei ermittelt

News-24.bayern - Regionales aus Unterfranken - Aktuell -KNETZGAU / OT WESTHEIM, LKR. HASSBERGE – Mit einem besonders dreisten Fall von Abfallbeseitigung hatte es die Wasserschutzpolizei Schweinfurt am vergangenen Dienstag (03.11.2015) im Knetzgauer Ortsteil Westheim zu tun.

Nach einem Hinweis an das Landratsamt Haßberge wurde dort um 16:15 Uhr bekannt, dass auf einem Feldstück in Westheim an der Zeller Straße (Ortsverbindung Westheim – Zell a. Ebersberg) ein zuvor angehäufter, mindestens drei Meter hoher Berg von entsorgungspflichtigem Abfall, unter anderem lackiertem Mobiliar, Altmetalle, asbesthaltiger Wellzementplatten und einer größeren Menge Hecken- und Buschschnitts in Flammen stehen würde. Der hierbei entstandene gesundheitsgefährdende Rauch zog aufgrund günstiger Windverhältnisse glücklicherweise in östliche Richtung.

Bei Eintreffen der Verantwortlichen des Landratsamts Haßberge, sowie der Wasserschutzpolizei Schweinfurt war o. g. Abfallanhäufung bereits fast vollständig abgebrannt. Teilreste standen jedoch noch unbeaufsichtigt in Flammen und mussten von der verständigten Freiwilligen Feuerwehr Westheim mit Unterstützung von Nachbarwehren aus Eschenau und Unterschwappach abgelöscht werden. Hierbei kamen nicht brennbare Reststoffe, wie Altmetalle und Reste von asbesthaltigen Wellzementplatten zum Vorschein. Auf den Eigentümer des Feldstücks kommen nun hohe Kosten zu, da dieser den durch Verbrennungsrückstände verunreinigten Boden kostenpflichtig zu entsorgen hat.

Das Verbrennen der entsorgungspflichtigen Abfälle erfüllt neben der Straftat des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen weitere Zuwiderhandlungen gegen das geltende Abfallrecht.

Die Ermittlungen der Wasserschutzpolizei Schweinfurt nach dem möglichen Verursacher sind bislang noch nicht abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang bittet der Sachbearbeiter der Wasserschutzpolizei Schweinfurt Zeugen, die am 03.11.2015 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.15 Uhr, Personen bei Tätigkeiten an o. g. Örtlichkeit festgestellt haben, sich unter der Telefonnummer 09721/ 202-2250 zu melden.

© Bayerische Polizei

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