Landkreis Bamberg verschickt Abfallgebührenbescheide.
Lankreis Bamberg – Ab 6. Februar 2017 erhalten über 40.000 Grundstückseigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2016 tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehälter als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für das Jahr 2017. An deren Höhe ändert sich auch in diesem Jahr nichts, damit gelten weiterhin die günstigen Gebührensätze, die zuletzt mit Beginn des Jahres 2015 gesenkt wurden.
Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein, deshalb bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:
- Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18. D. h., von regelmäßig 26 Jahresleerungen können bis zu 8 Leerungen (und damit die Leistungsgebühren) eingespart werden.
- Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2017 verrechnet. Die erste Abbuchung 2017 ist für den 15. März vorgesehen.
- Bei Rückfragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den aufgedruckten Telefonnummern zur Verfügung. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt, mit Rückfragen einige Tage zu warten.
- Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Formular kann auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-bamberg.de) unter „Formulare und Broschüren“ abgerufen werden.
- Wer einen seiner Abfallbehälter in einen größeren oder kleineren umtauschen lassen möchte, kann den Änderungswunsch auch über die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@lra-ba.bayern.de mitteilen.
- Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.
Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
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Text: Landkreis Bamberg