Lkr. Freising – In einem deutschlandweit einmaligen Fall haben Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) Falschgeld in Höhe von rund 145.000 € sichergestellt. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.
In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Landshut und nach mehrmonatiger Ermittlungsarbeit durchsuchten die Beamten der Falschgeldzentralstelle des LKA in den frühen Morgenstunden des 29.04.2020 zwei Wohnsitze eines 24-jährigen Tatverdächtigen im Landkreis Freising. Ihm wird vorgeworfen, seit Anfang des Jahres Falschgeld, sogenannte „Prop-Copy-Banknoten“, im Internet erworben und deutschlandweit weiterverkauft zu haben. Diese Form der „Veränderten Banknotenabbildungen“ weisen in der Regel keine bzw. nur unzureichende Sicherheitsmerkmale auf und tragen auf der Rückseite den Aufdruck „Prop Copy“ oder „Copy“. Darüber hinaus ist der Tatverdächtige bereits selbst in die eigene Herstellung von Banknotenfälschungen eingestiegen. So konnten im Zuge der Durchsuchungsaktion große Mengen von „Prop-Copy-Banknoten“ und Euro-Farbkopiefälschungen in Höhe von rund 145.000 € sowie diverse Herstellungsmaterialien und Drucker sichergestellt werden.
Der Tatverdächtige befindet sich mittlerweile wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung in Untersuchungshaft. In enger Zusammenarbeit mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Landshut werden weitere Ermittlungen gegen die Käufer des vom Tatverdächtigen veräußerten Falschgeldes intensiv vorangetrieben.
In Bayern sind in der Vergangenheit bereits mehrere Fälle der illegalen Verbreitung von derartigem Falschgeld bekannt geworden. So konnten durch die Polizei im Bereich Unterfranken, Landkreis Kitzingen, im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bereits im Dezember 2019 hunderte falsche Banknoten sichergestellt werden. Im Bereich der Kriminalpolizeiinspektion Amberg konnte im Februar diesen Jahres gleich mehreren Tatverdächtigen das Handwerk gelegt werden. Im Zuge von intensiven Ermittlungen und Durchsuchungsmaßnahmen konnten so unter anderem „Prop-Copy-Banknoten“ in sechsstelliger Höhe sichergestellt und damit eine Verbreitung dieses Falschgeldes verhindert werden. Dass die Bekämpfung der Verbreitung von Falschgeld von besonderer Bedeutung ist, zeigt ein weiterer Fall aus dem Bereich Oberbayern im Landkreis Weilheim-Schongau. In diesem Fall führte ein Schüler an einer Schule in Weilheim größere Geldbündel mit sich und verteilte Geld an seine Mitschüler. Wie sich herausstellte, handelte es sich hierbei um Falschgeld in Form des sogenannten „Movie Moneys“, welches der strafunmündige Schüler zuvor bei einem Internethandel bestellt hatte. Durch aufmerksame Lehrer konnte eine weitere Verbreitung unterbunden werden.
Ähnlich den „Prop-Copy-Banknoten“ handelt es sich bei dem sogenannten „Movie Money“ ebenfalls um Veränderte Banknotenabbildungen, welche für Filmaufnahmen oder Zaubershows hergestellt werden und in der Regel keine Imitationen der Sicherheitsmerkmale des Euro aufweisen. Bereits im Oktober 2019 berichtete das LKA über ein französisches Brüderpaar, welches in einem Festzelt auf dem Münchner Oktoberfest mit „Movie Money“ bezahlen wollte. Bereits hier wurde durch das LKA eindringlich auf das seit Anfang 2019 stetig ansteigende europaweite Phänomen von „Movie Money“ und „Prop Copy“ hingewiesen und insbesondere vor der Verwendung dieser Noten im Zahlungsverkehr gewarnt.
Dass es sich bei der Verbreitung von „Prop-Copy-Banknoten“ oder „Movie Money“ um kein Kavaliersdelikt handelt, zeigt ein bis dato ebenfalls deutschlandweit einmaliges Urteil des Amtsgerichtes München gegen einen 24-jährigen Mann aus dem Münchner Stadtgebiet. Falschgeldermittler des LKA hatten den Mann vorläufig festgenommen und in der Folge rund 66.000 € Falschgeld sichergestellt, nachdem dieser versuchte, mit einer 50 €-Prop Copy-Note in einem Münchner Bordell zu bezahlen. Der wegen Geldfälschung im Zusammenhang mit „Prop-Copy-Banknoten“ angeklagte Täter befand sich seit Anfang Januar diesen Jahres ununterbrochen in Untersuchungshaft und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe und Geldauflage sowie Bewährungsauflagen verurteilt.
Der Leiter der Falschgeldzentralstelle im LKA, Artur Neuerburg, warnt daher eindringlich vor der Verwendung von Falschgeld im Zahlungsverkehr. Veränderte Banknotenabbildungen sind kein „Spielgeld“. Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. „Die freie Verfügbarkeit im Internet und die verharmlosende Annahme, mit „Spielgeld“ oder „Filmgeld“ zu bezahlen, sei problematisch. Wir werden in unseren Ermittlungen zunehmend mit solchen Fällen konfrontiert“ sagt Neuerburg. „Wenn diese Banknotenabbildungen mit Euro-Banknoten verwechselt werden können und als echt in den Zahlungsverkehr gebracht werden, handelt es sich um Geldfälschung, ein Verbrechen, welches mit hohen Strafen geahndet wird.
Durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ kann Falschgeld als falsch identifiziert werden. Prüfen Sie ihr Geld, unmittelbar nachdem Sie es erhalten haben. Wenn Sie Falschgeld annehmen und dieses zu spät erkennen, bekommen Sie keine Entschädigung und tragen letztlich den Schaden. Sollten Sie Falschgeld erkennen oder sich unsicher sein, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder Bankfiliale. Geben Sie das Falschgeld auf keinen Fall an andere Personen weiter, hierdurch können Sie sich strafbar machen!
Nähere Informationen zu den wesentlichen Sicherheitsmerkmalen von Banknoten
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Polizei Bayern