München – Hinweis der Polizei: Neue Versicherungskennzeichen ab März

Neues-Franken-Tageblatt - Bayern - München -München – Hinweis der Polizei: Am 29. Februar 2016 enden die nur für ein Jahr gültigen Versicherungsverträge für Mofas und Kleinkrafträder. Ebenso sind motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge betroffen. Das bedeutet, dass diese Verträge rechtzeitig mit der jeweiligen Kraftfahrzeugversicherung verlängert oder neu abgeschlossen werden müssen.

Ab 01.03.2016 gelten neue Kennzeichen am Fahrzeug in Verbindung mit dem Versicherungsvertrag als Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes. Die Aktualität erkennt man an der Schriftfarbe des Kennzeichens.

Für das Jahr 2016 gilt die Schriftfarbe Grün.

Die mit blauen Kennzeichen versicherten Fahrzeuge dürfen somit ab 01.03.2016 nicht mehr auf öffentlichem Verkehrsgrund geführt werden.

Alleine im März 2015 wurden 143 Fahrer von Kleinkrafträdern wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.

Die Münchner Verkehrspolizei rät deshalb:

Lassen Sie Ihr Fahrzeug solange stehen, bis Sie ihren Versicherungsvertrag erneuert haben. Ansonsten droht Ihnen eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Im Fall eines Unfalles besteht zudem keinerlei Versicherungsschutz.

***
Text: Polizei München

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,97 von 5 Sternen 145 Bewertungen auf ProvenExpert.com