München – Bereits am Donnerstag, 07.05.2020 wurde gegen 12.30 Uhr eine Kontrolle zwecks Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes in einem Bordell im Münchner Norden durchgeführt.
Hierbei wurde ein 38-jähriger Freier in einem Zimmer zusammen mit einer 45-jährigen Prostituierten angetroffen. Zwischen den beiden war dabei der Geschlechtsverkehr gegen Entgelt ausgeübt worden, was aktuell nach dem Infektionsschutzgesetz verboten ist.
Beide Personen wurden daraufhin wegen des begangenen Verstoßes angezeigt.
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Polizei München