Kommentar zum Urteil des Mainzer Landesarbeitsgerichts im Fall Heinz Müller
Regensburg – Das Fußballgeschäft ist eigenartig. Das ist nicht erst seit dem Urteilsspruch vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall Heinz Müller gegen seinen Ex-Klub den FSV Mainz 05 bekannt. Die „Eigenart der Arbeitsleistung“ war für den Richter ausschlaggebend dafür, dass Profi-Fußballer arbeitsrechtlich nicht wie „normale“ Arbeitnehmer behandelt werden können.
Für den Fußball ist es ein Glücksfall, dass das Gericht den Fall so bewertet hat. Natürlich ist das Mainzer Landgericht nicht der Europäische Gerichtshof. Und für einen neuen Fall Bosman, der einst das ganze Transfersystem auf den Kopf gestellt hat, wäre es noch ein weiter Weg. Doch die Vorstellung, dass bei einem Erfolg Müllers Profis künftig mit Rentenverträgen ausgestattet worden wären, selbst aber im Rahmen gesetzlicher Fristen hätten kündigen und ablösefrei wechseln können, ist gruselig.
Seit Bosman ist die Macht der Spieler gegenüber den Vereinen ohnehin schon so unverhältnismäßig wie die astronmischen Gehälter. Nicht auszudenken, welche Folgen der Fall Müller für den Fußball hätte haben können oder bei einer Revision auch noch hat. Noch mehr Eigenartigkeit würde vielleicht sogar zum Kollaps führen.