Stadt Würzburg – Salzstreuverbot: „Die Stadtreiniger“ möchten daran erinnern, dass in Würzburg seit der Winterdienstsaison 2017 ein Salzverbot beim Anliegerwinterdienst gilt.
Für Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, Hausmeisterdienste bzw. Dienstleister heißt dies, abstumpfende Streustoffe wie z. B. Lavagranulat, Sand, Splitt und dergleichen ausreichend vorzuhalten. Die Straßenreinigungs- und sicherungsverordnung regelt in § 10 Abs. 1, dass das Streuen von auftauenden Streumitteln wie z. B. Salz verboten ist.
Das Missachten dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden. Nur bei Glatteis oder Glatteis in Folge gefrierenden Regens (Eisregen) ist die Verwendung von auftauenden Streustoffen an den betroffenen Stellen zulässig.
Auftauende Streumittel wie z. B. Salz wirken sich ungünstig auf unsere Umwelt insbesondere Pflanzen und Tiere aus.
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Georg Wagenbrenner
Pressesprecher
FA Presse, Kommunikation und LoB
Stadt Würzburg
Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg