Bayreuth – Hinweis zu Tanzveranstaltungen am Aschermittwoch
BAYREUTH – Aschermittwoch, 6. März, gilt nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannter „stiller Tag“. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen […]
BAYREUTH – Aschermittwoch, 6. März, gilt nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannter „stiller Tag“. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen […]