Tübingen (BW) – Aktueller Hinweis: Die Stocherkähne auf dem Neckar sind ein Wahrzeichen Tübingens und sollen keinen Schaden nehmen.
Deshalb dürfen alle Personen und Institutionen, die einen Stocherkahnliegeplatz nutzen dürfen, ihre Kähne ab sofort ins Wasser lassen. Das teilt die Stadtverwaltung den Betroffenen per E-Mail mit. Die Stocherkähne dürfen allerdings nicht in Betrieb genommen werden, da Freizeitaktivitäten durch die Corona-Landesverordnung weiterhin verboten sind.
Deshalb bleiben die Anlegestellen weiterhin gesperrt. Durch die Wasserung wird verhindert, dass die hölzernen Kähne zu sehr austrocknen. Bei der Auslagerung müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
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Universitätsstadt Tübingen
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Schmincke
Am Markt 1
72070 Tübingen